erwerb der SHV-Lizenz für Elektroantriebe

Die 42. Generalversammlung vom 2. April 2016 hat beschlossen, dass der SHV auch für Hängegleiter mit Elektroantrieb zuständig ist. Wir heissen die Piloten und Pilotinnen (ab jetzt: Piloten) der jungen Sparte herzlich willkommen.

Zugelassene Elektroantriebe im Zuständigkeitsbereich vom SHV

Zugelassen in der Schweiz im Zuständigkeitsbereich vom SHV sind Elektroantriebe für Gleitschirme, Deltas und Starrflügler (ab jetzt Hängegleiter genannt) als Fussstarter oder als Trike, die den Lufttüchtigkeitsanforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart Fussstart-UL und Trike entsprechen.

Jeder Pilot ist verpflichtet, vom Hersteller die Bestätigung zu erhalten, dass der von ihm eingesetzte Elektroantrieb diese Anforderungen genügt.

Hängegleiter mit und ohne Elektroantrieb sind grundsätzlich gleichgestellt

Die «Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» (VLK) besagt, dass Hängegleiter mit und ohne Elektroantrieb gleichgestellt sind.

Artikel 10a formuliert dennoch Sonderbestimmungen, die für Hängegleiter mit Elektroantrieb betreffend Lufttüchtigkeitsanforderungen und Flugplatzplicht gelten.

Erwerb der SHV-Lizenz für Elektroantriebe für nicht UL-Piloten

Jeder Inhaber einer SHV-Lizenz (ab jetzt: Kandidat) ist berechtigt, die Weiterbildung für den Einsatz von Elektroantrieben mit Hängegleitern zu absolvieren. Die Weiterbildung wird in einer Einführungsphase getestet, das heisst Anpassungen sind jederzeit möglich.

Von den theoretischen Fächern Wetterkunde, Gesetzgebung, Materialkunde / Technik, Flugpraxis und Radiotelefonie werden die Themen vertieft, die für den Einsatz von Elektroantrieben im Flugplatzbereich relevant sind. Zur praktischen Weiterbildung gehören u.a. Starts-, Flug- und Landeübungen mit Antrieb.

Die theoretische Prüfung wird mündlich oder schriftlich bei der Flugschule abgelegt. Zur praktischen Prüfung werden Kandidaten zugelassen, die mindestens 20 Starts, Platzrunden und Landungen nachweisen können. Zu den Prüfungsaufgaben gehören die Flug- und Startvorbereitung (Briefing), Start, 8-Figur, Touch and go, Landeanflug, Landung in einem markierten Landefeld mit einer Länge von 100 m und Funksprüche.

Innerhalb einer Kategorie (z.B. vom motorlosen Gleitschirm zum Gleitschirm mit Elektroantrieb) wird die Prüfung vom e-Fluglehrer, beim Kategorienwechsel (z.B. vom motorlosen Gleitschirm zum Delta mit Elektroantrieb) von einem Experten abgenommen.

Die SHV-Lizenz für Elektroantriebe (ab jetzt: SHV-e-Lizenz) ist unbefristet gültig.

Weisungen

Erwerb der SHV-Lizenz für Elektroantriebe für UL-Piloten

Als Übergangslösung dürfen Inhaber einer ausländischen UL-Lizenz, die eine SHV-e-Lizenz in der gleichen Kategorie erwerben möchten, das Fach «Gesetzgebung» nachholen (Kenntnisse werden überprüft) und einen Checkflug bei einem vom SHV anerkannten e-Fluglehrer absolvieren. Falls der Checkflug darauf hinweist, dass der Kandidat sicherheitsrelevante Schwächen aufweist, ist er verpflichtet - nachdem die Schwächen behoben wurden - den Checkflug beim gleichen Fluglehrer zu wiederholen, um die SHV-e-Lizenz zu erlangen.

In einer späteren Phase sind Anpassungen dieser Bestimmungen möglich.
 

Flugfelder

Zurzeit dürfen Hängegleiter mit Elektroantrieb nur auf Flugfelder abfliegen und landen. Aussenlandungen sind erlaubt, falls eine sichere Rückkehr zum Flugfeld nicht möglich ist.

In der Schweiz gibt es fast 40 Flugfelder. Piloten mit SHV-e-Lizenz dürfen die entsprechende Infrastruktur nutzen, wenn sie schriftlich oder mündlich eine Bestätigung vom Flugfeldleiter (oder von einem Vertreter) erhalten haben, dass sie dazu berechtigt sind.

Der SHV gemeinsam mit dem Verein Elektroflug Schweiz und mit den Swiss Microlight Flyers strebt an, mit kompetenten Auskünften und einer soliden Weiterbildung eine zunehmende Anzahl von Flugfeldern zu motivieren, Hängegleiter-Flüge mit Elektroantrieb zuzulassen.

Wegen der Flugplatzpflicht sind e-Piloten, die mit einem Elektroantrieb fliegen wünschen, verpflichtet Radiotelefonie in der nationalen Sprache (oder in englischer Sprache falls am Flugfeld auch Englisch gesprochen wird) bis spätestens 8. April 2018 zu absolvieren. Der SHV bespricht mit dem BAZL die Option für e-Piloten eine adaptierte RT-Version zu ermöglichen, da bestimmte Aufgaben, die zur RT gehören, für unsere e-Kategorie nicht relevant sind.

 

Besondere Bestimmungen für Inhaber einer BAZL-Bewilligung

Rund 25 Piloten mit UL-Lizenz haben zwischen Juli 2015 und Mitte 2016 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung erhalten, die sie berechtigt, bis Ende 2016 in der Schweiz mit einem Elektroantrieb zu fliegen.

Die Validierungen der ausländischen Lizenzen werden nun anhand einer Checkliste nach den Vorgaben des BAZL durch den SHV durchgeführt.

Checkflüge sind bei folgenden e-Fluglehrern möglich: Pascal Balet, Ales Hubacek, Harencarova Hana, Franco Kessel und Walter Elmer. Piloten können direkt einen Termin mit einem Check-Fluglehrer vereinbaren. Der Check-Fluglehrer wird das BAZL informieren, wann eine Prüfung geplant ist. Durchaus möglich, dass ein BAZL-Vertreter den Checkflug beobachtet. Der Kandidat entrichtet dann dem SHV die Gebühren (CHF 125) gemäss der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL, SR 748.112.11).

SHV-Arbeitsgruppe

Die SHV-Arbeitsgruppe «Elektroantrieb» besteht aus:

Letzte Aktualisierung: 23.9.2016